
Honorare für Psychotherapie
Honorar (jeweils 50 Minuten pro Sitzung):
Hinweise: Die Abrechnung der psychotherapeutischen Beratungsleistungen (Heilpraktiker für Psychotherapie) ist grundsätzlich nur über Selbstzahlung möglich. Andererseits sind die Wartezeiten deutlich kürzer, eine Überweisung oder Verordnung von einem Arzt ist nicht notwendig. Im Gegensatz zu Therapeuten und Ärzten mit Kassenzulassung werden keine Informationen an Dritte weitergegeben. In der Regel können Honorare für Psychotherapie als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, sofern die Freigabe durch einen Amtsarzt beim Gesundheitsamt erfolgt. Das dafür notwendige Gutachten erhalten Sie von uns.
- Psychotherapie, Einzelsitzung: € 95,00
- Sozialtarif: nach Vereinbarung möglich
Hinweise: Die Abrechnung der psychotherapeutischen Beratungsleistungen (Heilpraktiker für Psychotherapie) ist grundsätzlich nur über Selbstzahlung möglich. Andererseits sind die Wartezeiten deutlich kürzer, eine Überweisung oder Verordnung von einem Arzt ist nicht notwendig. Im Gegensatz zu Therapeuten und Ärzten mit Kassenzulassung werden keine Informationen an Dritte weitergegeben. In der Regel können Honorare für Psychotherapie als außergewöhnliche Belastung bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, sofern die Freigabe durch einen Amtsarzt beim Gesundheitsamt erfolgt. Das dafür notwendige Gutachten erhalten Sie von uns.