Praxis für Coaching & Persönlichkeitsentwicklung
Jörg Schülke & Kollegen
München-Pasing und Prien (Chiemsee)

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Pflichten der Arbeitgeber bei Homeoffice

Für diese Homeoffice-Ausstattung und -Verhältnisse muss Ihr Arbeitgeber sorgen:

Wenn Sie ein einem Homeoffice arbeiten, kann das zahlreiche Vorteile für Sie bringen. Der Weg zur Betriebsstätte entfällt, Arbeitszeiten können oft flexibler gestaltet werden und der Arbeitgeber spart sich die Kosten für die Bereitstellung von Bürofläche. Dabei stellt sich allerdings auch die Frage, wer für die Ausstattung in Ihrem Homeoffice aufkommen muss.


  • Grundsätzlich ist Ihr Arbeitgeber für die Bereitstellung von geeignetem Mobiliar verantwortlich. Da auch zu Hause der Arbeitsschutz sichergestellt werden muss, ist die Einrichtung so gewählt werden, dass gesundheitliche Schäden ausgeschlossen werden können.
  • Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung psychische Belastung müssen auch die Homeoffices gemäß § 5, ArbSchG im Hinblick auf psychische Fehlbelastungen mit dem Ziel überprüft werden, diese durch entsprechende Maßnahmen zu minimieren
  • Dazu gehören beispielsweise sowohl ein ergonomisch geeigneter Schreibtisch und ein entsprechender Schreibtischstuhl.
  • Auch der von Ihnen verwendete Bildschirm und Laptop muss den Anforderungen entsprechen.
  • Nach Absprache können Sie auch bei Ihnen vorhandenes Mobiliar nutzen. Etwa dann, wenn Sie über ein eigenes Arbeitszimmer verfügt.
  • Letztendlich liegt es aber bei Ihrem Arbeitgeber, für die notwendigen Bedingungen zu sorgen, um ein Arbeiten von Ihrem zu Hause aus möglich zu machen.
  • Die Kosten für Wartung und Pflege Ihrer im Homeoffice benutzten technischen Geräte und Möbel muss weiterhin Ihr Arbeitgeber tragen. Das gilt auch für beruflich notwendiges Verbrauchsmaterial, wie beispielsweise Druckerpapier oder Druckertinte.
  • Ihnen dürfen keine zusätzlichen Kosten durch Ihr Homeoffice entstehen, wenn dies mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart ist.
  • Schaffen Sie sich die erforderlichen Arbeitsmittel selbst an, weil Sie diese beispielsweise aus Ihrem Firmenbüro nicht mit nach Hause nehmen dürfen, so haben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber einen Erstattungsanspruch. Dies betrifft auch die Kosten für den Strom sowie die Telekommunikation (Telefon und Internet).
  • Dabei ist zu beachten: werden Telefon und Internet von Ihnen auch privat genutzt, ist Ihr Arbeitgeber lediglich zu einer Erstattung des Anteils verpflichtet, der auf Ihre berufliche Nutzung entfällt. Es empfiehlt sich, mit Ihrem Arbeitgeber eine Aufwandspauschale zu vereinbaren, die nicht an die tatsächliche Nutzung geknüpft ist. Für den Verbrauch von Strom, Wasser sowie die Internetkosten hat sich eine Pauschale in Hohe von 50 Euro pro Monat als angemessen erwiesen.
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